Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen können gefördert werden:
- FuE-Einzelprojekte von Unternehmen
- FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
- Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen
- Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung
- Innovationsnetzwerke, die sich aus mindestens sechs Unternehmen zusammensetzen
Einzelprojekte
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Prüfung der Durchführbarkeit eines FuE-Projekts kann im Vorfeld mit einer bezuschussten Studie ergänzt werden.
Anschließend an die FuE-Projekte können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
Antragsberechtigt für ZIM-Einzelprojekte sind:
- kleine und mittlere Unternehmen
- weitere mittelständische Unternehmen
Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 690.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu folgenden Fördersätzen.
Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden. Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden.
Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.
Kooperationsprojekte
Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen.
Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.
Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte sind:
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:
- für Unternehmen: je Teilprojekt bis 560.000 Euro
- für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 280.000 Euro
Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 3.000.000 Euro betragen.
Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden. Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden.
Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.
Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.