Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Förderziel
Mit der Hightech Agenda Deutschland richtet die Bundesregierung die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik neu aus – um mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität zu erreichen. Mit vorliegender Förderrichtlinie stärkt das BMFTR Deutschlands exzellente Forschungs- und Innovationslandschaft sowie die breite Basis an kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Medizintechnik.
Die deutsche Medizintechnik ist mittelständisch geprägt. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Ihre Innovationskraft leistet einen Großteil des Transfers aus der Grundlagenforschung in die angewandte Forschung und Entwicklung und erzeugt somit neue Produkte und Anwendungen für eine verbesserte Gesundheitsversorgung. Die KMU in der Medizintechnik agieren in einem äußerst dynamischen Umfeld und unter sehr
anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen für Medizinprodukte, die das Risiko für Investitionen in Forschung
und Entwicklung (FuE) deutlich erhöhen.
Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es daher die Innovationsbasis unter den KMU für neue Lösungen in den
Bereichen Medizintechnik und digitale Gesundheitstechnologien zu verbreitern. Die Verzahnung von Forschung und Industrie im Bereich der Medizintechnik ist dafür bedeutsam und soll mit der vorliegenden Förderrichtlinie ebenfalls gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, vorwettbewerbliche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorha-
ben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Gefördert werden hierbei Vorhaben von KMU in Kooperation mit Forschungseinrichtungen, klinischen Partnern, Ge-
sundheitseinrichtungen sowie anderen Organisationen. Diese sollen einen klar definierten medizinischen oder pflegerischen Versorgungs- oder Unterstützungsbedarf adressieren und signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Das Vorhaben soll zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung neuer Marktpotenziale dienen sowie geeignet sein, die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU nachhaltig zu stärken.
Die Förderung ist thematisch breit angelegt und offen für innovative Ideen aus dem unternehmerischen Umfeld. Die nachfolgende Auflistung ist beispielhaft und nicht abschließend. Förderfähig sind auch Projekte, die keinem ausgewiesenen Förderschwerpunkt eindeutig zugeordnet werden können, sofern sie einen wesentlichen Beitrag zur Zielsetzung dieser Förderrichtlinie leisten.
Versorgungsstufen
- Prävention – Vermeidung von Krankheiten durch frühzeitige Maßnahmen und gesundheitsfördernde Strategien
- Diagnostik – Präzise Erkennung von Krankheiten mittels bildgebender, laborbasierter und digitaler Verfahren
- Therapie – Wirksame Behandlungen zur Heilung oder Linderung basierend auf medizintechnischen Ansätzen
- Nachsorge – Begleitung nach der Behandlung zur Stabilisierung und Rückfallvermeidung
- Prognose und Vorhersage – Prädiktion von Krankheiten zum Beispiel mittels Künstlicher Intelligenz (KI)-gestützter Analysen
- Monitoring – Kontinuierliche Begleitung und Überwachung während oder nach einer Therapie
Produkt- und Lösungsarten
- Innovative Medizinprodukte (Medizintechnik) – Geräte und Systeme zur Diagnose, Therapie und Unterstützung der Versorgung
- In-vitro-Diagnostika – Tests und Analysen außerhalb des Körpers zur schnellen und zuverlässigen Befundung (mit oben genannten Einschränkung zu Begleitdiagnostika)
- Digitale medizintechnische Lösungen mit einem konkreten anwendungsbezogenen Ansatz
Daten- und KI-Technologien
- Große medizinische Datensätze – Strukturierte und unstrukturierte Daten als Grundlage für Diagnostik und/oder Therapie (im Sinne eines Entscheidungs- und Unterstützungssystems)
- KI-gestützte Analysen – Algorithmen zur Mustererkennung und Entscheidungs- und Handlungsunterstützung in Klinik, Labor, Forschung, Praxis und Pflege
Personalisierung
- Personalisierte und zielgruppengerechte Versorgung – Maßnahmen und Produkte, die auf individuelle Bedürfnisse und Risikoprofile zugeschnitten sind
Gefördert werden innovative medizintechnologische Lösungen aller Risikoklassen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
a) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
b) Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen
zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die in Buchstaben a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind zudem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Klinikeinrichtungen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Organisationen, die das Vorhaben plausibel unterstützen, antragsberechtigt. Übersteigt ein Verbundprojekt die Anzahl von fünf Verbundpartnern, ist die Notwendigkeit gesondert anhand der projektspezifischen Expertise zu begründen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Klinik), in Deutschland verlangt.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind den beauftragten Projektträgern zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in digitaler Form vorzulegen.
Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Wiedereinreichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen.