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Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Stärkung der geschlechtersensiblen präklinischen Forschung

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Der medizinische Fortschritt hat umfangreiche Erkenntnisse zu Entstehungsmechanismen verschiedener Erkrankungen sowie zu entsprechenden Diagnose- und Therapiemöglichkeiten hervorgebracht. Gleichzeitig werden dabei physiologische Unterschiede zwischen den biologischen Geschlechtern oft nicht beziehungsweise nicht systematisch berücksichtigt. Damit fehlt für viele Erkrankungen die wissenschaftliche Evidenz für eine geschlechtersensible Medizin.

Förderziel

Ziel der Fördermaßnahme ist, die präklinische Forschung zu Krankheitsmechanismen sowie zu Diagnose- und Therapieentwicklung geschlechtersensibel zu gestalten. Die Erkenntnisse sollen eine verlässliche Evidenzbasis für die weitere Entwicklung entlang der Translationskette bilden und zukünftig zu einer verbesserten medizinischen Versorgung aller Geschlechter beitragen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte mit klinischer Relevanz, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei Krankheitsmechanismen untersuchen und zur Entwicklung von geschlechtersensiblen Diagnose- und Therapieansätzen beitragen. Im Fokus sollen Fragestellungen stehen, bei denen Geschlechtsaspekte in der bisherigen Forschung nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Gefördert werden können beispielsweise präklinische Forschungsansätze zu folgenden Themenbereichen:

  • Untersuchung möglicher Geschlechtsunterschiede im Ansprechen auf bestehende Therapien in Zell- oder Tiermodellen;
  • Entwicklung und Validierung von Tiermodellen und Zellkulturmodellen, die mögliche Geschlechtsunterschiede berücksichtigen;
  • geschlechtersensible Untersuchung von molekularen und zellulären Krankheitsmechanismen;
  • Entwicklung geschlechtersensibler Diagnoseverfahren, Therapien und Risikovorhersage bestimmter Krankheiten;
  • Entwicklung neuer Arzneimittel beziehungsweise geschlechtersensible Analyse des Wirkmechanismus bereits zugelassener Arzneimittel in Zell- oder Tiermodellen;
  • Validierung oder Entwicklung geschlechtersensibler Biomarker für die Wirksamkeit von Therapien.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Patientenorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Institutionen (zum Beispiel fachlich einschlägige Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. Januar 2027 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-von-projekten-zur-staerkung-der-geschlechtersensiblen-praeklinischen-forschung