Postinfektiöse Erkrankungen wurden bereits in den letzten Jahrzehnten als Folge von Infektionen mit verschiedenen Krankheitserregern beschrieben. Die SARS-CoV-2-Pandemie hat die Langzeitfolgen von Infektionserkrankungen weiter in den Blickpunkt des wissenschaftlichen und öffentlichen Interesses gerückt. Zu den postinfektiösen Erkrankungen zählen neben dem Post-COVID-Syndrom insbesondere durch andere Viren ausgelöste Erkrankungen.
Die Gruppe postinfektiöser Erkrankungen umfasst auch viele gut definierte Krankheitsbilder wie Typ I-Diabetes oder Multiple Sklerose, die bereits Gegenstand intensiver Forschung sind. Demgegenüber gibt es eine Gruppe von komplexen, mitunter schweren Erkrankungen, die verschiedenste Organsysteme betreffen können und als Postakute Infektionssyndrome (PAIS) bezeichnet werden. PAIS sind in ihrer Entstehung bislang unzureichend verstanden, selten ursächlich behandelbar und stark unterversorgt.
Für viele, auch im Einzelfall bereits angewandte Diagnose- und Therapiemaßnahmen zu PAIS liegen derzeit noch keine empirisch erbrachten Nachweise des Nutzens vor.
Um eine langfristige Forschungsstrategie im Kampf gegen postinfektiöse Erkrankungen zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam mit seinen Partnern der Gesundheitsforschung die auf zehn Jahre angelegte „Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ ausgerufen. Mit der Dekade soll die Erforschung der Ursachen und Mechanismen von PAIS gestärkt und neue Möglichkeiten für Diagnose, Therapie, Rehabilitation, aber auch Prävention von PAIS systematisch erforscht werden. Damit soll Betroffenen eine wirksame Versorgung ermöglicht werden. Eine zentrale Maßnahme der Dekade betrifft die Intensivierung klinischer Studien zur Behandlung von PAIS.
Förderziel
Ziel dieser Förderinitiative ist das Schließen von Evidenzlücken, die eine hohe Relevanz für die von PAIS betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland haben.
Die Ziele der Förderinitiative werden erreicht, wenn nach Beendigung der Förderung ein Evidenzgewinn erzielt wurde (unter anderem durch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen). Außerdem werden die Ziele der Förderinitiative erreicht, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Die Forschungsergebnisse sind in den Folgejahren in medizinische Leitlinien eingegangen.
- Durch die Förderinitiative wird langfristig eine Verbesserung der Patientenversorgung erzielt. Dies soll durch eine Verbesserung der Entscheidungsfindung hinsichtlich der bestmöglichen Diagnose und der wirksamsten Therapie bei gleichzeitiger Minimierung der Nebenwirkungen für die einzelnen Patientinnen und Patienten erreicht werden.
Gegenstand der Förderung
Es werden Einzelvorhaben in drei Fördermodulen gefördert:
- Modul 1: Konfirmatorische und explorative klinische Studien
- Modul 2: Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
- Modul 3: Konzeptphasen mit aktiver Patientenbeteiligung
Zuwendungsempfänger
Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mit eigener Rechtsperson.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in besonderen Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig auch eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sind. Ansonsten können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft von den Antragstellern als Unterauftragnehmer einbezogen werden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 2. September 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.