Richtlinie zur Förderung von internationalen Projekten in Wissenschaft und Forschung zwischen Südostasien und Europa im Bereich „Neue Materialien und Grüne Transition“ im Rahmen des Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Südostasien ist eine dynamische Region, die nicht nur als Handelspartner, sondern auch als Partner in Forschung und Innovation kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Europäische Unternehmen sind die größten Direktinvestoren in Südostasien. Die zunehmende Integration der Märkte, basierend auf den Abkommen der ASEAN-Staatengemeinschaft, wird die Bedeutung der Region für Europa weiter stärken. Wie die von der Bundesregierung veröffentlichten Leitlinien zum Indo-Pazifik darlegen, ist es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die multilateralen Beziehungen Deutschlands sowie Europas zu Südostasien in zahlreichen Feldern, unter anderem zur grünen Transformation, zu stärken. Hierbei leisten Wissenschaftskooperationen einen wichtigen Beitrag.
Ziel der Beteiligung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) am „Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme for Research and Innovation“ ist es, dass deutsche Forscher sich mit diversen internationalen Akteuren vernetzen, um von einem vielfältigen Wissensaustausch zu profitieren. Deutsche und europäische Forscher sollen den Anschluss an die sich dynamisch entwickelnde Region Südostasiens behalten. Neben Forschungsmöglichkeiten sollen effiziente, breit aufgestellte Netzwerke auch den Grundstein schaffen für Technologietransfer in beide Richtungen und sich daraus ergebende, wirtschaftliche Kooperationen.
Wachsende Verbindungen zu Südostasien sollen die Abhängigkeit deutscher und europäischer Forscher von einzelnen, großen Akteuren reduzieren und Beziehungen im Großraum Asien diversifizieren.
Die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen Deutschland, Europa und Südostasien im Themenfeld „Neue Materialien und grüne Transition“ hat sich erfolgreich entwickelt und ist nach wie vor von hoher Relevanz.
Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es, diese Entwicklungen auf dem strategisch wichtigen Gebiet fortzuführen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowohl als Einzel- sowie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Südostasien und gegebenenfalls Europa das Schwerpunktthema „Neue Materialien und grüne Transition“ bearbeiten.
Es werden gemeinsame Forschungsarbeiten zur Entwicklung und Anwendung neuartiger Materialien für nachhaltige Technologien gefördert. Der Schwerpunkt liegt auf funktionalen Materialien, die Innovationen in verschiedenen Bereichen wie Energie, Kühlung, Elektronik und Medizin ermöglichen.
Geförderte Vorhaben sollen darauf abzielen, Neue Materialien mit maßgeschneiderten Eigenschaften zu entwerfen und zu synthetisieren, darunter Nanomaterialien, thermoelektrische Materialien und magnetische Kühlmittel. Die Zusammenarbeit soll außerdem bio-inspirierte und hybride Materialien für Anwendungen der nächsten Generation erforschen und dabei interdisziplinäre Ansätze und skalierbare Lösungen fördern.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge leisten.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge leisten), in Deutschland verlangt.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist für deutsche Antragsteller zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Southeast Asia – Europe Joint Call-Sekretariat bis spätestens 31. März 2026 zunächst Projektskizzen in englischer Sprache und in schriftlicher und/oder elektronischer Form durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Skizzentool PT-Outline1) vorzulegen.