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Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Wachsende Softwareanteile und datengetriebene Entscheidungs­prozesse spielen eine Schlüsselrolle für die technologische Souveränität und Datensouveränität Deutschlands, dazu gehört auch eine geeignete IKT-Infrastruktur inklusive Softwarewerkzeugen, -diensten und Datenräumen.


Das Innovationsgeschehen im Bereich IKT zeigt in Deutschland die spezifische Tendenz, mit IT-Lösungen häufig in der „Komfortzone“ einer Marktnische zu verbleiben, die eng auf einzelne Branchen und Entwicklungspartner begrenzt ist. Dieses Verhalten vieler Marktteilnehmer hat auch Rückwirkungen auf die akademische Forschung.


Sowohl aus Sicht der Wirtschaft allgemein als auch aus Sicht der IKT wäre es jedoch vielfach notwendig, parallel bestehende, inkompatible Insellösungen zu verbinden, Integrationsplattformen zu schaffen oder von Anfang an gemeinschaftlich Querschnittstechnologien zu entwickeln und auf diese Weise durch die Kooperation mit anderen Entwicklern und Anwendern weltmarktfähige, interoperable und adaptive Technologielösungen oder gemeinschaftlich nutzbare Werkzeuge zu etablieren.


Ein zweites Defizit im Innovationsgeschehen des IKT-Sektors ist die Zurückhaltung auf Seiten der akademischen Forschung gegenüber der langfristig ausgerichteten Basisentwicklung für komplexe Querschnittstechnologien. Dies ist eine mittelbare Folge der unterentwickelten Kooperation der Marktteilnehmer. Da die akademische Forschung auf verschiedenen Themenfeldern keine praktische Umsetzung und Nutzung solcher Querschnittstechnologien erfährt, fehlt vielfach der Anreiz, praxisrelevante komplexe akademische Vorlaufforschung zu betreiben, um Methoden und Technologien zu entwickeln, die von weiteren Marktteilnehmern als konkrete IKT-Werkzeuge umgesetzt werden können.

Gegenstand der Förderung

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung werden an den wirtschaftlichen Potentialen und Anwendungsfeldern beziehungsweise Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären.

Neben Forschungsthemen, die direkt aus der IKT-Wirtschaft stammen, können auch Themen aus anderen Branchen und Anwendungsfeldern gefördert werden, von denen im Folgenden eine beispielhafte Auswahl genannt wird:

  • Maschinenbau, Automatisierung
  • Softwarebasierte Dienstleistungen
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Verwaltung

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können dem Projektträger jederzeit Projektskizzen in elektronischer Form vorgelegt werden. Eine zusätzliche postalische Einreichung der Projektskizzen ist nicht erforderlich.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-von-forschungsvorhaben-zur-verbesserung-der-explorations-und-integrationsphasen-der-ikt-forschung