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Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung der Pathomechanismen von postinfektiösen Erkrankungen – Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Postinfektiöse Erkrankungen sind seit Jahrzehnten bekannt und umfassen neben vielen gut definierten Krankheitsbildern wie Typ-I-Diabetes oder Multiple Sklerose, die bereits Gegenstand intensiver Forschung sind, eine Gruppe von komplexen, mitunter schweren Erkrankungen, die als Postakute Infektionssyndrome (PAIS) bezeichnet werden. Bei PAIS handelt es sich um Multisystemerkrankungen mit ausgeprägter klinischer Heterogenität, die beinahe jedes Organsystem und Menschen jeden Lebensalters betreffen können. Neben SARS-CoV-2 können auch andere Viren, wie das Epstein-Barr-Virus, Influenza, Cytomegalie-Virus oder das Ebola-Virus PAIS auslösen. PAIS sind in ihrer Entstehung nach wie vor unzureichend verstanden und vor allem im chronischen Stadium bisher weder gut behandel- noch heilbar.

Das unzureichende Verständnis der Pathomechanismen erschwert die Entwicklung spezifischer Diagnostik und zielgerichteter Medikamente für eine mechanistisch orientierte Präzisionsmedizin zur Behandlung von PAIS. Um wesentliche Forschungsfragen beantworten und damit langfristig die Versorgung der Betroffenen verbessern zu können, ist insbesondere ein interdisziplinärer Ansatz der Verbundforschung unter Kooperation zwischen Forschenden aus der Grundlagen- und klinischen Forschung wichtig. Durch die interdisziplinären Forschungsverbünde soll die Erforschung neuer Erkenntnisse und Lösungsansätze ermöglicht werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundvorhaben, die auf die weitere Aufklärung, Validierung und funktionelle Charakterisierung grundsätzlich bekannter pathomechanistischer Prozesse bei PAIS sowie deren therapeutische Beinflussbarkeit ausgerichtet sind. Im Vordergrund stehen dabei das Long-/Post-COVID-Syndrom und die post-infektiöse ME/CFS. Vergleichende Untersuchungen dieser Krankheitsbilder mit PAIS, die durch andere Erreger ausgelöst wurden, sind jedoch möglich. Klinische Symptome, die auf bereits vor der Infektion bestehende andere Erkrankungen zurückgeführt werden können, sollen explizit nicht Forschungsgegenstand sein.

Die Forschungsansätze sollen von klinisch relevanten Symptomen wie der post-exertionellen Malaise (PEM) oder dem posturalen Tachykardiesyndrom (POTS) sowie von definierten organspezifischen Schädigungen ausgehen. Forschungsansätze müssen auf einer klar mechanistisch begründeten und experimentell überprüfbaren Hypothese basieren, für die bereits belastbare Hinweise vorliegen und die im Rahmen des Vorhabens überprüft werden kann.

Die interdisziplinären Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept verfolgen. Die Arbeit im Verbund soll auf gemeinsam festgelegte Ziele, Fragen und einen gemeinsamen Forschungsgegenstand ausgerichtet sein. Methoden und die Beiträge der beteiligten Disziplinen sollen gemeinsam festgelegt und die Ergebnisse zu einer Synthese vereint werden.

Gefördert werden können alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um grundsätzlich bekannte Pathomechanismen für PAIS weiter aufzuklären und Ansatzpunkte für ihre Nutzung in der Prävention, Diagnostik und Therapie zu generieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich­tungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMFTR finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Einreichungsfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. Januar 2027 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit der/dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-interdisziplinaerer-verbuende-zur-erforschung-der-pathomechanismen-von-postinfektioesen-erkrankungen-n