Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur Erreichung der Ziele der Hightech Agenda Deutschland (HAW-OpenSpace) im Rahmen des Programms „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland unterstützen im Rahmen des Programms zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit der Förderrichtlinie HAW-OpenSpace Investitionen in die Forschungsinfrastruktur an HAW, welche zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und technologischen Souveränität in Deutschland beitragen. Hierfür werden aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mittel in Höhe von bis zu 61 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bei der Förderrichtlinie HAW-OpenSpace liegt ein besonderer Fokus auf den im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) identifizierten prioritären Schlüsseltechnologien und damit verbundenen technologischen Innovationen in strategischen Forschungsfeldern. Konkretes Ziel der Förderrichtlinie ist die Schaffung und Umsetzung von Innovationsräumen für inter- und transdisziplinäre Forschung für zukunftsweisende Technologien. Der Innovationsraum bietet eine exzellente Forschungsinfrastruktur und ist ein Ort für neue Denkweisen, neue Forschungsansätze und innovative sozio-technologische Lösungen. Dabei sollen zukunftsfähige Ansätze entwickelt werden, die den verantwortungsvollen Einsatz von Schlüsseltechnologien fördern, Impulse für eine wirtschaftliche Verwertung setzen und dabei ökologische sowie soziale Kriterien berücksichtigen. So wird ein Beitrag geleistet zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Durch die enge Verbindung der HAW zu regionalen Unternehmen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie durch ihre Flexibilität sollen neue Prozesse und Methoden entwickelt, durch Vernetzung mit den relevanten Akteuren in lösungsorientiere Anwendung umgesetzt, durch einen niederschwelligen Zugang sichtbar und schnell transferierbar gemacht werden. In einem integrierten Forschungsprojekt sollen im HAW-OpenSpace mittels der geschaffenen Forschungsinfrastruktur die resiliente und nachhaltige Nutzung von Schlüsseltechnologien erforscht und erprobt und in einem skalierbaren Maßstab zur breiten Anwendung vorbereitet werden. Dazu ist es notwendig, von Anfang an konsequent die Anwendungsperspektive mitzudenken und auch nicht-technische Fragestellungen zu erforschen.
Gegenstand der Förderung
Die Förderrichtlinie HAW-OpenSpace unterstützt HAW bei den Investitionen, der Forschung und Erprobung anwendungsorientierter Demonstratoren und sozio-technischer Lösungen sowie dem Transfer und der Skalierung der Ergebnisse aus dem Innovationsraum. Das Ziel der Maßnahme liegt darin, exzellente und dauerhafte Forschungsinfrastruktur zur Erschließung neuer oder zur Neuausrichtung bestehender Forschungsthemen in einem Innovationsraum aufzubauen. Die Erstellung eines umfassenden Nutzungskonzepts zur breiten Verwendung der Investition durch die Projektmitarbeitenden, die beteiligten Kooperationspartner und gegebenenfalls weitere Nutzergruppen ist zuwendungsfähig. Ebenfalls zuwendungsfähig sind erste Arbeiten, um die Nutzung der Investition in bereits laufende oder geplante Arbeiten einzubinden. Der freie Zugang zum Innovationsraum soll auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen der gesamten Hochschule sichergestellt sein und im Rahmen der Antragstellung dargestellt werden. Baumaßnahmen oder aus Mitteln der Grundfinanzierung zu bestreitende Investitionen sind nicht Gegenstand dieser Förderung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind HAW in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts, sowie staatlich anerkannte HAW, die überwiegend staatlich refinanziert werden, jeweils vertreten durch ihre Leitung.
Werden über diesen Kreis hinaus private HAW gefördert, so tragen diese gemäß § 3 BLV 2024-2030 zumindest den Anteil selbst, den ansonsten das Sitzland bei einer Länder-Kofinanzierung übernehmen würde. Der Eigenanteil errechnet sich pro Jahr auf Basis der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale (2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent). Seitens der privaten HAW ist darüber hinaus sicherzustellen, dass eine Nutzung der Forschungsinhalte ausschließlich im nicht wirtschaftlichen Bereich stattfindet.
Einreichfrist
Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.
Die förmlichen Förderanträge sind dem Projektträger bis spätestens zum 3. August 2026 in elektronischer Form über das Internetportal „easy-Online“1) gemäß den dortigen Hinweisen und verbindlichen Anforderungen (unter anderem eine Formatvorlage) vorzulegen.