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Förderung von Transferhubs im Rahmen des Programms „Transferinitiative F.A.S.T. – Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Das Programm „Transferinitiative F.A.S.T. – Forschung, Ausgründungen, Skalierung, Transfer“ zielt darauf ab, den Wissens- und Technologietransfer zwischen wissenschaftlicher Forschung und Wirtschaft bundesweit zu stärken und zu beschleunigen. Forschungsbasierter Transfer und Innovationen sind ein entscheidender Faktor für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. In Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen viele exzellente Ideen. Doch es gelingt noch zu selten, diese zügig in marktfähige Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Unternehmensgründungen zu überführen. Zudem gelangen umgekehrt unternehmerische Entwicklungs- und Innovationsbedarfe noch zu selten in die Forschung. F.A.S.T. setzt hier an, indem eine systemische Lücke geschlossen wird. Denn die Transferinitiative bringt mit ihren Maßnahmen Wirtschaft und Forschung – mit dem Ziel, mehr Innovationen zu schaffen – systematisch zusammen.

Ein zentrales Element dieser Transferinitiative ist der Aufbau eines Transfermarktplatzes, auf dem der anwendungsorientierte Bedarf zur Lösung konkreter Herausforderungen von Unternehmen mit exzellenten Forschungsergebnissen und Ideen mit hohem Verwertungspotenzial zusammengeführt werden. Dieser Transfermarktplatz soll durch thema­tische, bundesweit tätige Transferhubs umgesetzt werden. Sie schaffen sichtbare Anlaufstellen für Transfer und sollen auf bestehenden, leistungsfähigen Strukturen mit Transferkompetenz aufsetzen. Die Transferhubs sollen die Erkenntnisse der Wissenschaft und die Herausforderungen von Unternehmen aller Größenklassen, inklusive Start-ups, mittels Screening und Scouting kontinuierlich erfassen und im Sinne passfähiger „Matches“ zusammenbringen. Sie sollen einen lernenden Ansatz verfolgen und dabei eigenständig neue Unterstützungsangebote entwickeln und erproben.

Transferhubs begleiten die erfolgreichsten, der in Folge eines Matching entstandenen, Innovationsteams entlang der Innovationsphasen Orientierung – Validierung – Marktvorbereitung. Hierfür bieten sie passende, an den Bedarfen der Innovationsteams orientierte Unterstützungsangebote an, zum Beispiel zu Kompetenzaufbau und Netzwerkbildung mit Unternehmenspartnern und Kapitalgebern. Sie können zudem eigenständig kleine Anschubfinanzierungen („Mini-Grants“) vergeben. Für die Finanzierung von im Innovationszyklus weiter fortgeschrittenen Teams stehen weitere Förderformate zur Verfügung, die in einer nachfolgenden Bekanntmachung definiert werden. Diese werden büro­kratiearm, einfach und schnell mittels Projektförderung durch einen vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beauftragten Service Desk umgesetzt.

Gegenstand der Förderung

Das Förderprogramm F.A.S.T. ist modular und gestuft aufgebaut, um flexible Anpassungen an neue Entwicklungen zu ermöglichen. Mit dieser Förderrichtlinie werden im Speziellen die Fördermodalitäten für die Transferhubs festgelegt. Die detaillierten Fördermodalitäten der weiteren Förderformate (wie „Mini-Grants“, „Innovation Fellowships“, „Transfersprints“) werden in einer nachfolgenden Förderbekanntmachung definiert.

Die Förderung der Transferhubs gliedert sich in eine „Konzeptphase“ und eine „Umsetzungsphase“.

Transferhubs

Gefördert werden die strategische Entwicklung, der Aufbau und die Umsetzung von zunächst circa sechs themenspezifischen und bundesweit agierenden Transferhubs aus den Hightech Agenda Deutschland (HTAD)-Schlüsseltechnologien. Grundlage hierfür ist ein umfassendes Transferhub-Konzept, inklusive

  • einer Gesamtstrategie für den Transferhub,
  • eines Screening- und Scouting-Konzepts für Ideen und Teams mit Transfer- und Innovationspotenzial,
  • eines Marktplatz- und Matching-Konzepts,
  • Skizzierung des bestehenden Netzwerks und der Ausgangskonstellation der mitwirkenden Akteure,
  • eines Governance-Konzepts zu Hubstruktur, Hub-Management, Projektauswahl und Projektbegleitung sowie
  • eines Verstetigungskonzepts zur Erreichung der mittel- bis langfristigen finanziellen Eigenständigkeit.

Konzeptphase

In der Konzeptphase erarbeiten insgesamt circa zwölf ausgewählte Konsortien (verteilt über die Schlüsseltechnologien der HTAD) in einem wettbewerblichen Verfahren und in einem Zeitraum von 100 Tagen umfassende Hub-Konzepte für den Aufbau und die Umsetzung eines Transferhubs für einen Zeithorizont von bis zu zehn Jahren, wobei der inhaltliche Schwerpunkt auf den ersten fünf Jahren liegt. Die Konzeptphase startet mit der Bekanntgabe der Auswahlergebnisse und wird voraussichtlich im Zeitraum von Dezember 2026 bis Ende Februar 2027 gefördert. In den Hub-Konzepten werden die unter Punkt 1 genannten förderpolitischen Ziele adressiert.

In den Vorhaben der Konzeptphase können alle Aktivitäten gefördert werden, die unmittelbar der Erstellung eines Hub-Konzepts dienen. Hierzu können gehören (nicht-abschließende Aufzählung):

  • die Analyse von Transferhemmnissen im spezifischen Themenfeld,
  • die Entwicklung einer Vision und einer Transferstrategie für den Transferhub, inklusive eines Screening- und Scouting-Konzepts und eines Marktplatz-Matching-Konzepts,
  • die Entwicklung des Governance-Konzepts zur Auswahl der forschungsbasierten Transferprojekte,
  • die Entwicklung des operativen Hub-Management-Konzepts,
  • die Entwicklung des Konzepts zur Begleitung der ausgewählten Projekte (inklusive IP-Beratung),
  • die Entwicklung der Kommunikationsstrategie,
  • Durchführbarkeitsstudien, Marktanalysen, Umfeldanalysen,
  • Maßnahmen zur Einbindung von Innovations-, Transfer- und Finanzierungspartnern (Veranstaltungen, Workshops),
  • die Nutzung von Beratungsdienstleistungen (inklusive Coaching).

Umsetzungsphase

Im Anschluss an die Konzeptphase erhalten circa sechs Transferhubs die Chance, ihr Hub-Konzept umzusetzen. Die Umsetzungsphase ist auf zehn Jahre ausgelegt; die erste Förderphase hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Wettbewerbliche Zwischenevaluationen nach circa drei und circa sieben Jahren können zu einer deutlich gekürzten Förderung oder zum Abbruch der Förderung einzelner Hubs führen.

„Funnelförderung“ forschungsbasierter Transferprojekte

Im Rahmen des Funnels sind als anschauliche Unterteilung des Innovationszyklus eine Orientierungsphase, eine Validierungsphase und eine Markteintrittsphase vorgesehen. Je nach Phase kommen unterschiedliche Förderformate zum Tragen, welche die Hubs selbstorganisiert auswählen und flexibel kombinieren können. Hierfür steht jedem Transferhub eine jährliche Funnelförderung von insgesamt bis zu 4,5 Millionen Euro (bei Hochschulen inklusive Projektpauschale) für konkrete Projekte zur Verfügung. Diese können für verschiedene Förderformate wie „Mini-Grants“, „Transfersprints“ oder „Innovation Fellowships“ verwendet werden.

Die Regelungen zur Beantragung, Bewilligung und Durchführung dieser Transferprojekte werden in einer nachfolgenden Förderbekanntmachung konkretisiert.

Zuwendungsempfänger

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die geeignete Mitwirkung in einem Transferhub, der zur Förderung in der Konzept- oder Umsetzungsphase ausgewählt wurde; die Mitgliedschaft in einem Hubkonsortium ist hierfür keine Voraussetzung.

Konzeptphase

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Verbände oder Wirtschaftskammern).

Umsetzungsphase

  1. „Basisförderung“ der Transferhubs
    Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur diejenigen Einrichtungen, die als Mitglied eines Hubkonsortiums die Konzeptphase durchlaufen haben; hierbei ist es nicht relevant, inwieweit diese bereits eine eigene Förderung erhalten haben. Ein „Quereinstieg“ ohne Konzeptphase ist indes nicht zulässig.
    Eine Ergänzung oder ein Wechsel der Partnerkonstellation gegenüber der Konzeptphase ist möglich, sofern sich dies schlüssig aus dem begutachteten Konzept ableitet. Auch die Zusammenführung von Hubkonsortien zum Ende der Konzeptphase ist möglich.
    Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Verbände oder Wirtschaftskammern) zur Steuerung und Entwicklung der Transferhubs.
  2. „Funnelförderung“ forschungsbasierter Transferprojekte
    Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Verbände oder Wirtschaftskammern). Voraussetzung ist, dass das jeweilige Vorhaben durch einen Transferhub ausgewählt wurde.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen), beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen, wie Stiftungen, Vereine und Verbände), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Die Fördermaßnahme ist modular angelegt und gliedert sich einerseits in die Förderung von Transferhubs als zentrale Akteure sowie andererseits in die Umsetzung konkreter, von den Transferhubs ausgewählter, forschungsbasierter Transferprojekte.

Das wettbewerbliche Auswahl- und Antragsverfahren für die Transferhubs ist mehrstufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Konzeptskizzen:
In der ersten Verfahrensstufe legen die interessierten Konsortien dem Projektträger bis spätestens zum 31. August 2026 (12.00 Uhr) Konzeptskizzen für einen Transferhub in deutscher Sprache im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (1,5-zeilig, Schriftgrad 11) in elektronischer Form vor. Zusätzlich sind eine kurze Vorhabenbeschreibung nach den Richtlinien des BMFTR für Zuwendungen auf Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasis sowie förmliche Förderanträge (AZA, AZAP, AZV oder AZK-Formulare) für die Konzeptphase mit Laufzeitende am 28. Februar 2027 sowie gegebenenfalls notwendige Anlagen vorzulegen. Die Einreichung der genannten Unterlagen erfolgt über das Portal „easy-Online“.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-von-transferhubs-im-rahmen-des-programms-transferinitiative-fst-forschung-ausgruendungen-skalierung-transfer