Gleichberechtigte Gesundheitsversorgung für alle Menschen ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund sieht die neue Förderrichtlinie die Stärkung der Frauengesundheit als besonderen Schwerpunkt vor, um bestehende Versorgungslücken zu schließen und die Gesundheit von Frauen nachhaltig zu fördern. Technologisch unterstützte Ansätze bieten ein besonders großes Potenzial, die Gesundheit und Lebensqualität von Frauen substanziell zu verbessern. Der Einsatz von Medizintechnik, digitaler Daten- und Biomarkeranalyse, KI und adaptiver Wirkstofffreisetzung kann dazu beitragen, neue Diagnose- und Therapiesysteme für Frauengesundheit zu identifizieren.
Insbesondere der zunehmende Einsatz von KI zur Unterstützung in der medizinischen Forschung und Versorgung erfordert eine differenzierte Betrachtung, um die Versorgung von Frauen zu verbessern. KI birgt hierbei zum einen das Potenzial, Zusammenhänge datenbasiert schnell zu detektieren und damit die Forschung und Entwicklung deutlich voranzutreiben. Zum anderen erfordert der Einsatz von KI, dass die Trainingsdaten repräsentativ für die zu untersuchende Population sind, weshalb eine systematische Schließung des Gender Data Gap notwendig ist.
Bei allen technologischen Lösungen ist die Wahrung der Patientinnensicherheit sowie die Akzeptanz der Nutzenden stets mit zu berücksichtigen, um Systeme zu entwickeln, die in die klinische Versorgung aufgenommen werden. Für die Entwicklung zielgruppengerechter Produkte sind zahlreiche Hürden zu bewältigen: von technischen Innovationen über Datenqualität und -standards bis hin zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen.
Förderziel
Ziel der Förderrichtlinie ist die Erforschung und Entwicklung disruptiver Medizintechnik und Gesundheitstechnologien zur Verbesserung der Frauengesundheit. Behandlungswege bei frauenspezifischen Erkrankungen und Erkrankungen, die Frauen häufiger betreffen, sollen durch technologische Innovationen signifikant verbessert werden.
Die Förderrichtlinie orientiert sich dabei an den geschlechterspezifischen medizinischen Bedürfnissen von Frauen. Die Förderrichtlinie adressiert die Gesundheit von Frauen von Beginn der Menarche bis zur Postmenopause.
Die Förderrichtlinie zielt auf Vorhaben mit signifikantem Technologiesprung ab. Eine entsprechend große Innovationshöhe sowie eine realistische Verwertungsperspektive der zu entwickelnden Lösungen sind von zentraler Bedeutung. So sollen zukunftsweisende Ideen und Lösungen im Themenbereich technologiegestützter Frauengesundheit entwickelt werden.
Zuwendungszweck
Zuwendungszweck ist die Förderung von interdisziplinären Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Ansätze im Bereich der Diagnose und Therapie von Frauengesundheit verfolgen. Die Vorhaben müssen dabei einem der unten genannten Pathologiefelder zuzuordnen sein. Im Rahmen der Challenge sollen – unter Abgrenzung zu bestehenden BMFTR-Förderaktivitäten – Indikationen mit ausschließlicher beziehungsweise hoher Frauenprävalenz und medizinischem Bedarf, hohem Leidensdruck der Betroffenen und einer aktuell geringen Repräsentanz in der Forschungslandschaft adressiert werden.
Die Projekte müssen einer der folgenden medizinischen Fachdisziplinen zugeordnet werden: Gynäkologie, Neurologie oder klinische Immunologie. Zu möglichen Indikationen im Bereich der gynäkologischen Pathologien gehören das polyzystische Ovarialsyndrom, Aspekte der Vaginalgesundheit sowie die Vulvodynie. Neurologische Indikationen umfassen unter anderem die katameniale Epilepsie und dementielle Erkrankungen. Projekte im Bereich der klinischen Immunologie könnten sich unter anderem auf Multiple Sklerose, systemischen Lupus erythematodes oder das Mastzellaktivierungssyndrom fokussieren. Technologisch könnten die Projekte unter anderem Diagnose- und Monitoringverfahren zur Messung von Biomarkern oder die Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten, beispielsweise durch neuroendokrine Modulation, erforschen.
Der Forschungs- und Entwicklungsbedarf sowie der medizinische Bedarf für die Frauengesundheit beziehungsweise die erhöhte Frauenprävalenz sind von den Einreichenden schlüssig darzustellen. Nicht förderfähig sind reine Consumer-Anwendungen, Smartphone-Apps oder die bloße Kombination von Wearables und Smartphone.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden vorwettbewerbliche, anwendungsorientierte Einzel- und Verbundprojekte gefördert. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für innovative und disruptive Medizintechnik oder Gesundheitstechnologien im Bereich der Diagnose und Therapie zur Verbesserung der Frauengesundheit.
Förderfähig sind Projekte, die signifikante Verbesserungen der Frauengesundheit im Feld der Gynäkologie, Neurologie oder klinischen Immunologie durch innovative, technologische Ansätze anstreben. Gefördert werden Projekte, die mittels Medizintechnik, wie beispielsweise adaptiver Wirkstofffreisetzung, Neuromodulation oder KI‑basierten Diagnose‑ und Therapiesystemen, neuartige Lösungen für hochprävalente, frauenspezifische beziehungsweise stärker Frauen betreffende Erkrankungen erarbeiten. Dies umfasst beispielsweise den Einsatz neuer diagnostischer Methoden, wie beispielsweise vokale Biomarker oder innovative Sensorik, therapeutischer Ansätze, wie beispielsweise Neuromodulation oder adaptive Wirkstoffabgabe im Sinne von rückgekoppelten Systemen. Um insbesondere auch die Reduzierung des Gender Data Gap zu unterstützen, wird im Rahmen der Technologieentwicklung der Einsatz und die Erforschung von KI sowie das Schaffen von frauengesundheitlich repräsentativen Trainingsdaten ebenfalls gefördert.
Gefördert werden Projekte, die eine realistische Chance auf eine Markteinführung unter Berücksichtigung geltender regulatorischer Anforderungen haben. Hierfür ist eine frühzeitige Einbindung der späteren Anwendenden und der regulatorischen Behörden in den Entwicklungsprozess wichtig.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen – KMU, mittelständische Unternehmen, Großunternehmen),
- Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen, Pflegereinrichtungen,
- Verbände und Vereine.
Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Von den Verbundpartnerinnen und -partnern ist ein Koordinator zu benennen.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 30. April 2026, 13 Uhr zunächst Projektskizzen entsprechend der zur Verfügung gestellten Vorlage in elektronischer Form vorzulegen.