Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland verfolgen mit der Förderrichtlinie „HAW-ForschungsSchub“ im Rahmen ihres Programms zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) das Ziel, vorhandene vielversprechende Forschungsergebnisse in die nächste innovatorische Phase zu überführen.
HAW sollen durch die Fördermaßnahme die Möglichkeit erhalten, eigene Forschungsergebnisse systematisch durch daran anknüpfende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung sollen dadurch näher an ihre Praxistauglichkeit und konkrete Anwendung herangeführt werden. Gefördert werden Projekte in allen Disziplinen und Fächerkombinationen.
Zuwendungszweck
Um Forschungsergebnisse in die nächste innovatorische Phase zu überführen, steht insbesondere die Weiterentwicklung von Methoden, Techniken und Verfahren im Fokus. Dabei können anknüpfende Forschungsfragen verfolgt, deren Verwertung vorbereitet oder darauf aufbauende Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden.
Der Schritt in die nächste innovatorische Phase soll, wo dies aus Sicht der wissenschaftlichen Disziplin sinnvoll und möglich ist, anhand geeigneter Reifegradmodelle nachvollziehbar gemacht werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „HAW-ForschungsSchub“ sind Vorhaben an HAW mit einer Laufzeit von maximal zwei Jahren, die auf erfolgreichen Forschungsprojekten mit vielversprechenden Forschungsergebnissen aufbauen. Hierdurch soll eine wissenschaftlich-fachliche Kontinuität gewährleistet werden, die eine möglichst nahtlose Bearbeitung weiterführender Forschungsfragen zur Sicherstellung der Praxistauglichkeit der zugrundeliegenden Forschungsergebnisse ermöglicht.
Fördervoraussetzung sind ein überzeugendes, aktuelles Forschungsergebnis und dessen konkretes Entwicklungspotenzial. Die Forschungsergebnisse haben gemein, dass sie noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnten, wohl aber potenziell praxisrelevant sowie praxistauglich sind.
Die Einbindung assoziierter Partner, insbesondere Unternehmen und Einrichtungen, die die Ergebnisse im weiteren Verlauf aufgreifen können, ist notwendig und im Antrag schlüssig darzustellen. Gefördert werden jedoch ausschließlich HAW.
Verbundvorhaben von Hochschulen sind zulässig, wenn die Notwendigkeit der Verbundstruktur klar und nachvollziehbar begründet wird und die bisherige Zusammenarbeit der Verbundpartner in geeigneter Weise plausibel dargestellt wird.
Zuwendungsempfänger
Bund und Sitzland der ausführenden Hochschule fördern HAW in staatlicher Trägerschaft, einschließlich der Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts sowie staatlich anerkannte HAW, die überwiegend staatlich refinanziert werden, jeweils vertreten durch ihre Leitung.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen des BMFTR und des jeweils fachlich für die HAW zuständigen Ressorts des Landes werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse durch Zuwendungsbescheid des BMFTR gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 Prozent im Wege der anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung innerhalb der Laufzeit des Projekts gefördert werden können.
Die Förderung darf nicht im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen.
Fristen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind Interessenbekundungen bis spätestens
- zum 15. September 2026,
- zum 15. März 2027 oder
- zum 15. September 2027
dem Projektträger in elektronischer Form über das Internetportal (https://vditz.limequery.com/389571?lang=de) gemäß den dortigen Hinweisen und verbindlichen Anforderungen (unter anderem die vorgegebenen Informationsabfragen) vorzulegen.