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Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen von INSIGHT II – Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Mit „INSIGHT II – interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Vorhaben zur Innovationsfolgenabschätzung. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die intendierten als auch nicht-intendierten Folgen technologischer und Sozialer Innovationen
in einem Betrachtungshorizont von kurz- und mittelfristigen „Zukünften“ zu analysieren und zu bewerten und dabei auch unterschiedliche Innovationspfade in den Blick zu nehmen. Durch interdisziplinäre Perspektiven soll ein umfassender Erkenntnisgewinn erzielt werden, der neben natur- und technikwissenschaftlichen auch gesellschaftliche, ethische, rechtliche, ökonomische sowie politische Aspekte einbezieht. Hierzu gehört auch ein besseres Verständnis der Auswirkungen der untersuchten Innovationen auf die Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals).

Themenförderung

Themenfeld 1: Die neue Generation der Künstlichen Intelligenz - Auswirkungen für soziale Interaktion, Kunst und Kultur

Die Projekte dieser Richtlinie sollen ausdrücklich nicht die technische Entwicklung und praktische Anwendung von KI betrachten. Im Fokus soll stattdessen die multidimensionale Analyse der Aus- und Wechselwirkungen stehen, die der Einsatz von KI in den genannten Bereichen für mögliche Zukünfte haben kann. Deshalb werden in diesem Themenfeld ausschließlich Verbundprojekte gefördert, die explizit inter- oder transdisziplinäre Ansätze verfolgen.

Themenfeld 2: Human Enhancement

Human Enhancement bezeichnet die Erweiterung der menschlichen Möglichkeiten und die Steigerung menschlicher Leistungsfähigkeit durch Wirkstoffe oder technologische Hilfsmittel, die nicht unbedingt medizinisch erforderlich sind. Human Enhancement lässt sich einteilen in körperliche, genetische und geistige beziehungsweise neurologische Erweiterung beziehungsweise Verbesserung.

Betrachtet werden sollen explizit nur technische oder medizinische Ansätze, die zur Selbstoptimierung genutzt werden und einen nicht medizinisch induzierten Eingriff in den Körper darstellen sowie mögliche Grenzfälle.

Ziel der Forschungsvorhaben in diesem Themenfeld soll eine vorausschauende Folgenabschätzung sein, die potenzielle soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche, ethische, rechtliche und politische Auswirkungen der unterschiedlichen Möglichkeiten des Human Enhancement in den Blick nimmt. Um eine möglichst umfassende, interdisziplinäre und multidimensionalen Gesamtschau zu ermöglichen, sollen ausschließlich Verbundvorhaben gefördert werden.

Themenfeld 3: Offenes Themenfeld

In diesem Themenfeld sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich zum einen nicht den ausgeführten spezifischen Themenfeldern zuordnen lassen und zum anderen den Blick auch auf sowohl Innovationsnischen als auch Nischeninnovationen jenseits der sogenannten Megatrends ausweiten. Im Sinne des breiten Innovationsverständnisses des BMFTR sind hier explizit soziale und technologische Innovationen miteingeschlossen. Dabei bietet sich die Möglichkeit etwa zur Untersuchung von ersten Trend-Entwicklungen, sogenannten schwachen Signalen (Weak Signals), sowie unerwarteter Innovationspfade oder auch Trends zum Ausstieg aus Praktiken und Technologien („Exnovation“).

Ziel der Forschungsvorhaben im themenoffenen Feld ist es, gerade Fragestellungen, die explorativ und avantgar­distisch sind, in den Fokus zu nehmen und im Sinne einer interdisziplinären Innovationsfolgenabschätzung zu untersuchen. Hierbei können auch neue, nicht standardisierte Forschungsmethoden zum Einsatz kommen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • zivilgesellschaftliche Organisationen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, andere nichtwirtschaftlich tätige Einheiten), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Forschungsvorhaben sind einem der Themenfelder 1 bis 3 zuzuordnen. Es ist nicht möglich, sich mit einem Forschungsvorhaben auf mehrere Themenfelder zu bewerben. Antragstellenden steht es frei, mehrere Forschungsvorhaben einzureichen, sofern diese inhaltlich hinreichend voneinander abgegrenzt sind.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab sofort bis spätestens 3. November 2025 bis 12 Uhr zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-von-forschungsvorhaben-im-rahmen-von-insight-ii-interdisziplinaere-perspektiven-auf-disruptive-innovationen