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Förderung von Datennutzungsprojekten im Bereich eHealth

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMFTR
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin und die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten bieten enorme Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. So können Diagnosen präzisiert, Behandlungsprozesse optimiert und die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden. Dafür ist die Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen anhand bereits zugänglicher, qualitativ hochwertiger und multizentrischer Datensätze erforderlich.

In den kommenden Jahren ist es von zentraler Bedeutung, die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten der Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen weiter zu verbessern. Eine hohe Datenqualität bildet dabei die grundlegende Voraussetzung für valide wissenschaftliche Analysen. Große Bedeutung kommt auch der Bereitstellung sicherer Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments) zu, um datenschutzkonforme und qualitativ hochwertige Forschung mit Gesundheitsdaten sowie die Zusammenführung und Verknüpfung dieser Daten aus unterschiedlichen Quellen zu gewährleisten.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre pilothafte Einzelprojekte, in denen Expertinnen und Experten der antragstellenden Institution aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik) und der klinischen Gesundheitsforschung eng zusammenarbeiten. Forschende aus der Universitätsmedizin sollen dabei eng mit dem dort ansässigen Datenintegrationszentrum zusammenarbeiten. Bei anderen Antragstellenden wird die Zusammenarbeit mit vergleichbaren lokalen Einrichtungen erwartet.

Die Datennutzungsprojekte müssen eine klar definierte innovative und gesundheitsrelevante wissenschaftliche Fragestellung anhand bereits existierender und zugänglicher multizentrischer Datensätze bestehender nationaler GFDI bearbeiten. Die Forschungsansätze sollen einen angewandten Patientenbezug beinhalten beziehungsweise nutzerzentriert ausgerichtet sein.

Es wird vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage, zum Beispiel in Form eines lokalen Pilotdatensatzes zur Verfügung steht.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. Februar 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-von-datennutzungsprojekten-im-bereich-ehealth