Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Sie wollen in Indien, Indonesien oder Vietnam wachsen? Mit EXGW-Beratungsgutscheinen erschließen KMU und Start-ups neue Märkte – inklusive Marktanalyse, Partnersuche sowie regulatorischer Unterstützung.
Mit dem Pilotprojekt „Beratungsgutscheine Gesundheitswirtschaft Asien“ unterstützt die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft (EXGW) kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der industriellen Gesundheitswirtschaft dabei, wachstumsstarke Märkte in Asien gezielt zu erschließen – mit passgenauer, externer Beratung zum Markteintritt, strategischen und regulatorischen Anforderungen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen für Vorhaben in Indien, Indonesien und Vietnam – insbesondere in Biotech/Pharma sowie Medizintechnik/Digital Health.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen zu Ihrem individuellen Markteintrittsvorhaben in den Zielländern Indien, Indonesien und Vietnam. Die Beratung kann – je nach Bedarf – insbesondere folgende Inhalte abdecken:
- Analyse Ihres Vorhabens und Festlegung des Beratungsziels (Kurzzusammenfassung).
- Länderspezifische Markteintrittsanalyse (zum Beispiel Marktattraktivität, Wettbewerb, Markteintrittsbarrieren, Strategie & operative Umsetzung).
- Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Anforderungen (zum Beispiel Produktregistrierung, Erstattung, Ausschreibungs- und Vergabeverfahren).
- Unterstützung bei der Suche nach Partnern (zum Beispiel Distributoren und Kunden).
- Unterstützung bei Umsetzungsschritten (zum Beispiel im Kontext von Registrierung/Zulassungs- und Erstattungsverfahren oder Ausschreibungen).
Umfang: Pro Beratungsgutschein werden maximal 10 Beratungstage à 8 Stunden gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die in den Bereichen Biotech/Pharma oder Medizintechnik/Digital Health tätig sind und ein geschäftliches Interesse an Indien, Indonesien oder Vietnam verfolgen.
Für die Einordnung als KMU gilt: weniger als 750 Mitarbeitende und entweder weniger als 150 Millionen Euro Jahresumsatz oder weniger als 129 Millionen Euro Bilanzsumme.
Da die Förderung als De-minimis-Beihilfe gewährt wird, ist zudem die Einhaltung der De-minimis‑Vorgaben relevant. Dafür ist eine Teilnehmererklärung auszufüllen.