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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Förderziel ist, zur Verbesserung der Patientenversorgung neue Therapien mit innovativen Medizinprodukten zu schaffen und damit zugleich die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Medizintechnik zu stärken.

In der medizinischen Versorgungskette ist die Therapie zentraler Bestandteil. Dieser entscheidende Behandlungsschritt soll neben der optimalen Versorgung eines Leidens auch eine Verringerung von Folgeschäden, eine schnelle Heilung und Reduzierung zukünftiger Einschränkungen für ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Diese Förderziele entsprechen den Zielsetzungen des Fachprogramms Medizintechnik, mit dem das Bundesminis­terium für Bildung und Forschung (BMBF) unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern, Innovationskraft stärken“ Forschung und Entwicklung (FuE) zu innovativer Medizintechnik unterstützt.

Das Fachprogramm leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Die vorliegende Förderrichtlinie setzt einen am Bedarf orientierten Themenschwerpunkt aus dem Fachprogramm Medizintechnik, Handlungsfeld „Patientennutzen“, um.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Therapielösungen angestrebt wird. Förderprojekte sollen einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren sowie einen erheblichen Fortschritt der therapeutischen Versorgung zum Ziel haben.

Folgende Themenfelder liegen im Fokus der Förderung:

  1. Ersatz von Pharmazeutika: medizintechnische Lösungen, die bestehende medikamentöse Therapien durch einen Eingriff oder ein Medizinprodukt ersetzen bzw. die Dosierung von Arzneimitteln dauerhaft deutlich reduzieren.
  2. Schonendere Interventionen: Dies kann das Reduzieren von Traumata, ein deutlich verbessertes Ergebnis bei möglichst reduzierter Invasivität, eine erhöhte Sicherheit von Eingriffen sowie die Verkürzung von Operationszeiten und Anschlussmaßnahmen sowie des Heilungsverlaufs beinhalten.
  3. Ersatz von Operationen: Durch ein nicht-operatives Vorgehen sollen Operationen vermieden werden und damit das Komplikationsrisiko erheblich gesenkt werden, zum Beispiel mittels perkutaner Verfahren.
  4. Neuartige Therapieverfahren: Durch erhebliche Fortschritte methodischer Art oder erstmalige Kombination von Ansätzen sollen verbesserte Therapien ermöglicht werden.

Die Themenfelder sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen signifikanten Beitrag zu neuartigen oder schonenden Therapieverfahren leisten.

Weitere Aspekte aus der Versorgungskette können beteiligt sein, jedoch nicht als zentrale Projektinhalte und ausschließlich in Verbindung mit der neuen Therapieoption (zum Beispiel erforderliche begleitende Diagnostik).

[...]

Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Letztere sollen dazu geeignet sein, das Designkonzept eines in Entwicklung befindlichen Medizinprodukts zu evaluieren, die notwendigen Prozesse für das Medizinprodukt im Anschluss an die geförderte FuE-Phase anzupassen oder notwendige Änderungen des Medizinprodukts bzw. des bezüglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahrens bei Verwendung des Medizinprodukts zu identi­fizieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, forschende Klinik oder Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 31. August 2023.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/richtlinie-zur-foerderung-von-projekten-zum-thema-neue-therapieoptionen-durch-innovative-medizintechnik