KMU-innovativ: Technologiebereich Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie:
Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen. Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Um zu klären, ob Ihr Projektvorschlag fachlich-thematisch zu dieser Fördermaßnahme passt, sprechen Sie bitte unbedingt mit einer der in der rechten Spalte genannten Kontaktpersonen.
Gegenstand zur Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ zuzuordnen sein. Mit den Vorhaben soll die Marktposition der beteiligten KMU mittelfristig gestärkt und verbessert werden. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass der Wissens-/Technologietransfer von den Hochschulen/Forschungseinrichtungen in die Unternehmen ermöglicht und beschleunigt wird.
Zuwendungsempfänger
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind:
- Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen (siehe Nummer 3 der Bekanntmachung1)) initiiert und koordiniert werden.
- Mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel sollte den in Nummer 3 in Buchstabe a und b der Bekanntmachung genannten Unternehmen zugutekommen.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss durch die beteiligten KMU (Herstellende/Anwendende) erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
Einreichfrist
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.