zum Inhalt springen

Förderung von Projekten zum Thema „Mehr Therapieerfolg durch innovative medizintechnische Lösungen für Menschen mit Funktionseinschränkungen“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Körperliche Funktionseinschränkungen, beispielsweise des Haltungs- und Bewegungsapparates oder der Sinnes­organe, schränken das tägliche Leben von Betroffenen häufig sehr ein. Neben den körperlichen Beschwerden trägt die eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben darüber hinaus zu Erkrankungen wie Angststörungen und Depressionen bei. Medizinprodukte stellen über alle Behandlungsphasen hinweg ein wichtiges therapeutisches Werkzeug zur Behandlung von Funktionseinschränkungen dar.

Ziel der Förderung ist es, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Funktionseinschränkungen durch innovative medizintechnische Lösungen zu verbessern und so eine größtmögliche soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dieses Förderziel entspricht den Zielsetzungen des Fachprogramms Medizintechnik, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern, Innovationskraft stärken“ Forschung und Entwicklung (FuE) zu innovativer Medizintechnik unterstützt, und ist im Handlungsfeld „Patientennutzen“ verankert. Zugleich wird das Handlungsfeld „Mittelstand“ adressiert, denn die FuE-Förderung soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ansprechen und deren Innovationskraft stärken.

Das Fachprogramm Medizintechnik leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet.

Gegenstand der Förderung

Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erarbeitung verbesserter Therapielösungen mit Medizinprodukten zur Behandlung von körperlichen Funktionseinschränkungen im Rahmen von Verbundvorhaben mehrerer Partner aus Industrie, Wissenschaft, Klinik und Versorgung. Durch die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Anwendern soll sowohl die fachliche Expertise gebündelt als auch ein zügiger Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der Forschung und Entwicklung in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen, medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Die FuE-Projekte sollen einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren sowie einen erheblichen Fortschritt der medizinischen Versorgung zum Ziel haben.


Die inhaltliche Ausrichtung der Verbünde soll sich auf neuartige Medizintechniklösungen für Therapie und Rehabilitation konzentrieren. Ziel soll sein, Funktionseinschränkungen zu beseitigen, zu mindern, ihrer Verschlimmerung vor­zubeugen oder ihre Folgen zu mildern. Der Fokus soll darauf liegen, Funktionen und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen wiederherzustellen, zu trainieren, zu unterstützen oder zu ersetzen:

  • Haltungsapparat, Mobilität und Motorik (z. B. Gehen, Arm- und Handfunktion)
  • Sinneswahrnehmung (z. B. Sehen, Hören, Riechen, Schmecken)
  • Kommunikation (z. B. Sprechen)
  • Kontrolle des vegetativen Nervensystems (z. B. Blasen- und Darmentleerung)

Die Themenfelder sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es können auch Projekte in nicht explizit genannten Anwendungsbereichen gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen vorteilhaften Beitrag zur Therapie und Rehabilitation bei Einschränkungen bzw. Störungen von Körperfunktionen leisten.

Das Ziel der Lösung soll sein, den Betroffenen ein selbständiges, selbstbestimmtes und aktives Leben mit einer höheren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  1. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
  2. Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung analog Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
  3. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Klinikeinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Klinik), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Großunternehmen können ausschließlich als assoziierte Partner eingebunden werden.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger, beurteilungsfähige Projekt­skizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen.

Die Vorlagefrist endet am 30. August 2024.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-mehr-therapieerfolg-durch-innovative-medizintechnische-loesungen-fuer-menschen-mit-funktionse