Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Förderziel
Seit rund 25 Jahren trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch verschiedene Maßnahmen erfolgreich zum Auf- und Ausbau der interdisziplinären ELSA-Forschung bei. Insbesondere fördert das BMBF die ELSA der Neurowissenschaften in regelmäßigen nationalen und internationalen Förderrichtlinien.
Gegenstand der Föderung
Gefördert werden soll ein Research Hub für ELSA der Neurowissenschaften, der eine zentrale, fachlich qualifizierte Anlaufstelle darstellt. Die Förderung ist in Form eines Einzelprojekts oder Verbundvorhabens möglich. Ein Verbundprojekt muss dabei aus abgrenzbaren Teilprojekten bestehen.
Darüber hinaus muss der Research Hub mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, die einen Mehrwert für die wissenschaftliche Gemeinschaft generieren.
- Ansätze für wissenschaftliche Metaforschung bzw. begleitende Forschung im Feld der ELSA der Neurowissenschaften;
- zukunftsorientierte Ansätze (horizon-scanning) in der ELSA der Neurowissenschaften;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für die interdisziplinäre Nachwuchsförderung;
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu zielgruppengerechter Aufbereitung und Verbreitung (Verwertung) von Forschungsergebnissen;
- Entwicklung von systematischen Ansätzen zur Kooperation mit Industrie.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Einrichtung für Wissens- und Technologietransfer, gesellschaftliche Organisationen (zum Beispiel Stiftungen, Vereine, Verbände)), in Deutschland verlangt.
Einreichefrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. April 2023, 14.00 Uhr zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache und Formantrag mit detaillierter Ressourcenplanung) vorzulegen.