zum Inhalt springen

Innovationsgutschein Hightech Digital

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
WM
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der Innovationsgutschein Hightech Digital dient der Unterstützung anspruchsvoller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme sowie Hauptsitz in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Millionen. Euro Bilanzsumme antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen.

Es können pro Antragsteller (zuschussempfangendes Unternehmen einschließlich aller verbundenen Unternehmen) maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech Digital vergeben werden.

Wie wird gefördert?

Mit dem Innovationsgutschein Hightech Digital werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen unterstützt, die in Zusammenhang mit beispielsweise diesen Bereichen stehen:

  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • hochflexible Automatisierung
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems

Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 40.000 Euro (netto) an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Zuschussfähige Ausgaben sind Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Zudem sind Materialkosten förderfähig, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. dem Prototypenbau, anfallen. In diesem Fall ist bei Antragstellung eine Kostenschätzung (Art und Umfang der Materialkosten) anzugeben.

Die Förderung (Gutschein A und Gutschein Hightech Digital) kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr gewährt werden (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs). Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern es sich bei den geförderten Projekten um jeweils voneinander unabhängige Innovationsvorhaben handelt.

Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen (z.B. Ingenieurbüros).

Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden. Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung werden nicht akzeptiert.

Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Seiten-Adresse: https://www.bio-pro.de/datenbanken/foerderungen/innovationsgutschein-hightech-digital