Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Klimaneutralität und Netto-Null-Emissionen im Land schnellstmöglich zu erreichen. Baden-Württemberg soll das führende Klimaschutzland werden. Dabei will die Landesregierung Maßstäbe setzen, wie Baden-Württemberg, als führendes Industrieland, der Übergang ins postfossile Zeitalter, die Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels und die Digitalisierung gelingen kann.
Innovative Spitzentechnologien aus Baden-Württemberg sollen zum weltweiten Kampf gegen den Klimawandel beitragen. Baden-Württemberg will dabei zum Vorreiter im Bereich klimaneutrale Produktion und Green-Tech werden. Dies umfasst insbesondere erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft (Recycling), Boden- und Wasserschutz sowie Luftreinhaltung und damit verbundene innovative Dienstleistungen.
Mit dem aktuellen Förderaufruf von Invest BW soll die Innovationstätigkeit der Unternehmen im Land in u. a. diesen Bereichen weiter stimuliert und gestärkt und damit die Zukunftsfähigkeit des Standorts Baden-Württemberg erhalten und ausgebaut werden. Zuwendungsziel ist es, wirkungsvolle Anreize insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Themenfeld Green-Tech zu erhöhen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Somit soll Invest BW einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Klimaschutzziele des Landes leisten.
Gegenstand der Förderung
Einzelvorhaben
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind einzelbetriebliche Vorhaben von Unternehmen.
Verbundvorhaben
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovatio- nen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind Verbundprojekte von mehreren Unternehmen oder von Unternehmen zusammen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Vorhaben, die durch den aktuellen fünften Förderaufruf gefördert werden, sollen signifikant und nachweisbar,
- dazu beitragen, den Energiebedarf zu senken. Dies kann beispielsweise den Ein- satz von Strom oder auch Wärme bedeuten. Somit tragen die Projekte direkt oder indirekt zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen bei, da zur Produktion von Wärme und Strom immer noch im Wesentlichen fossile Brennstoffe eingesetzt werden. Hierdurch erfüllen sie einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Produktion.
- den Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen senken (z.B. durch die Vermeidung von Verbrennungsprozessen, Methanausstoß, etc.).
- der Ressourcenschonung dienen, durch einen verringerten Materialeinsatz, neue Recyclingmethoden und -prozessen oder die Verlängerung des Lebenszyklus von Produkten. Somit soll der Weg zu einem nachhaltigen und umweltschonenden Konsum eingeschlagen werden.
oder - Produktions- und Wirtschaftsprozesse so optimieren, dass sie zur Verbesserung der Abwasserreinigung, der Luftreinhaltung und/oder Abfallvermeidung beitragen und/oder dem Schutz des Landökosystems dienen, insbesondere durch Schonung der Böden, den Schutz und der Entsiegelung von Flächen und den Erhalt der Bio- diversität.
Ziel ist dabei nicht nur die Entwicklung neuer Technologien, sondern auch die Integration in bestehende Prozesse und Produkte voranzutreiben, um den Materialeinsatz und den Treibhausgasausstoß zu senken. Zudem sollen die damit verbundenen Dienstleistungen ebenfalls Teil der Förderung sein.
Daher sollen die Vorhaben den Fokus auf einen der drei folgenden Aspekte legen:
(1) Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten:
(2) Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte:
(3) Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stär- kung des Klimaschutzes
Zuwendungsempfänger
Einzelvorhaben
Bei Einzelvorhaben sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, antragsberechtigt.
Verbundvorhaben
Antragsberechtigt für Verbundvorhaben sind:
Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen sowie
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg (Forschungseinrichtungen).
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem an- tragstellenden Unternehmen liegen.
Einreichfrist
Der vorliegende Förderaufruf erfolgt missionsorientiert und hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, „Green-Tech“ im Land weiter voranzubringen. Er ermöglicht eine Antragstellung bis zum 31. März 2023, 15:00 Uhr.