Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMEL
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Im Rahmen seines ganzheitlichen ernährungspolitischen Ansatzes verfolgt das BMEL mit der Bekanntmachung über die „Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung“ das Ziel, eine gesundheitsförderliche und nach- haltige Ernährung einfach und selbstverständlich zu machen. Hierfür sollen Ernährungsumgebungen gesundheitsfr- derlicher und Ernährungsmuster nachhaltiger gestaltet sowie die Ernährungskompetenz der Konsumentinnen und Konsumenten gestärkt werden. Es sollen Lebensmittel für eine gesundheitsförderliche, bedarfsgerechte und nach- haltige Ernährungsweise auf der Basis aktueller Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung entwickelt beziehungs- weise gesundheitsförderliche und nachhaltige Essensentscheidungen erleichtert werden. Darüber hinaus soll der Konsum nachhaltig produzierter Produkte gefördert werden, einschließlich der Förderung einer gesunden und nach- haltigen Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhtem Anteil saisonal-regional, ökologisch-klimafreundlich und tiergerecht erzeugter Lebensmittel. Ferner sollen Ressourcen durch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und -verlusten geschont werden. Grundlage hierfür sind vor allem die Empfehlungen aus dem WBAE-Gutachten (Politik für eine nachhaltigere Ernährung – eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten, Juni 2020).
Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimen- tellen Entwicklung unterstützt, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Ver- brauchern leisten können. Dies kann auf dem Wege der gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gestaltung von Ernährungsumgebungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geschehen, in Vorhaben zur (Weiter-) Entwicklung von Lebensmitteln, Menüs, Mahlzeiten oder Verpflegungsangeboten als Beitrag zu nachhaltigen und gesundheitsförder- lichen Ernährungsmustern durch die Anwendung der Erkenntnisse aus der Ernährungsforschung, der Vermeidung von Abfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelkette oder der Reduktion des Konsums von Lebensmitteln über den täglichen Bedarf hinaus (Überernährung).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ebenfalls antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungs- einrichtungen mit Sitz in Deutschland, soweit eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung sichergestellt wird.
Einreichfrist
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förder- würdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt.
In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen bis spätestens Donnerstag, den 28. Februar 2023, um 12.00 Uhr (Ausschlussfrist), über easy-Online beim Projektträger einzureichen.