Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachungen wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinien.
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg arbeiten mit ihrem Schwerpunkt auf anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung in enger Kooperation vornehmlich mit regionalen Akteuren wie z.B. Verbänden, Kommunen und Firmen an innovativen Zukunftsthemen und identifizieren daraus entstehende gesellschaftliche Fragestellungen. Mit ihrem Transferpotenzial leisten die HAW einen wichtigen Beitrag für die Innovationskraft des Landes Baden-Württemberg.
Mit der Ausschreibung „Programm für angewandte Nachhaltigkeitsforschung an baden- württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ (PAN HAW BW) sollen gezielt Vorhaben unterstützt werden, in denen die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von verbesserten Technologien, Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt gesteigert werden kann. Hierbei soll vor allem die Forschung zur Nachhaltigkeit und zur Kreislaufwirtschaft im Mittelpunkt stehen, um einen Beitrag zum europäischen Green Deal, sowie zur Innovationsstrategie des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Programms 2021-2027 sowie aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.
Mit diesem Förderaufruf werden zwei unabhängige Förderbereiche (Teilbereich A und Teilbereich B) ausgeschrieben, die jeweils durch unterschiedliche Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger bearbeitet werden müssen. Für detaillierte Informationen zum jeweiligen Antrags- und Bewertungsverfahren wird auf den Einzelaufruf für den Teilbereich A und den Einzelaufruf für Teilbereich B verwiesen.
Unter dem Teilbereich A sollen mindestens sechs PAN HAW BW-Vorhaben ausgewählt werden, worüber nicht-investive Bereiche gefördert werden können. Das Bewerbungsverfahren ist hierfür zweistufig. Unter dem Teilbereich B wird eine wissenschaftliche Begleitung der PAN HAW BW-Vorhaben während der Antrags- und der Durchführungsphase als Projektförderung ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren ist hierfür einstufig.
Gegenstand der Förderung (Teilbereich A)
Kern dieses Einzelaufrufs (Teilbereich A) ist die Umsetzung mehrerer innovativer Verbundforschungsvorhaben, die einen substanziellen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen des sog. Green Deal der Europäischen Kommission erwarten lassen.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind ausschließlich staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) des Landes Baden-Württemberg. Zusätzlich kann die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) als Kooperationspartner eines PAN HAW BW-Vorhabens unter der Koordination einer HAW (zuwendungsberechtigt) einbezogen werden.
Kooperationspartner aus der Wirtschaft und / oder der Zivilgesellschaft, wie z.B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Verbände und Kommunen sind weder antragsberechtigt noch zuwendungsberechtigt. Sie haben den Status von assoziierten Partnern zum EFRE-geförderten Vorhaben inne.
Einreichfrist
Die Projektauswahl und fachliche Antragsprüfung der Verbundvorhaben (Teilbereich A) erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren durch das Wissenschaftsministerium:
1. Stufe: Auswahl von Projektskizzen
2. Stufe: Auswahl von EFRE-Vollanträgen in Verbindung mit einer mündlichen Antragspräsentation durch die antragstellende Hochschule bzw. den jeweiligen Verbund
Eingang der Projektskizze in elektronischer Form bis Freitag, den 13.01.2023, 18:00 Uhr an Servicestelle Forschung und Transfer des HAW BW e.V. sowie in Kopie an Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.