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Am 22. März 2012 hat sich der Deutsche Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über die neusten technischen Verfahren der Gendiagnostik und ihren Einsatz in der medizinischen Praxis informiert. Hintergrund ist die Stellungnahme zur Zukunft der genetischen Diagnostik, die der Ethikrat derzeit im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.
Bernd Timmermann, Leiter der Sequencing Core Facility am Max-Planck-Institut für molekulare Genetik in Berlin, informierte über technische Details verschiedener Ansätze des „Next Generation Sequencing“ und ihrer Anwendung. Auf diesen Verfahren basierende Projekte, wie „1000 Genomes“ oder „Onco-Track“, haben zum Ziel, Varianzen im Genom und Biomarker für Erkrankungen zu identifizieren und Daten für spätere Simulationen der Zellphysiologie zu sammeln. Entscheidend für die Qualität der Sequenzierung sei die Sequenzierungstiefe. Problematisch sei jedoch, dass auch bei wiederholter Analyse zahlreiche falsch positive Varianten auftreten können.
Als Vertreter des forschenden Pharmazieunternehmens Qiagen GmbH stellte Tobias Ruckes, Senior-Marketingleiter für molekulare Diagnostik Emea in Hamburg, aktuelle Entwicklungen in der personalisierten Medizin im Rahmen einer Biomarker-Diagnostik zur Wahl der geeigneten Therapie vor. Diese Diagnostik werde in manchen Fällen bereits angewandt. Um sie zu optimieren, gehe es darum, weitere Erkenntnisse über das Zusammenspiel verschiedener Biomarker zu gewinnen, damit die heutige Detektion von Einzelmarkern durch multiples Testen ersetzt werden kann.
Anja Victor, Biometrikerin bei der Merck KGaA in Darmstadt, referierte über die statistische Analyse und Probleme bei genetischen Assoziationsstudien und multiplen Testverfahren. Aufgrund der oft selektiven Darstellung der Daten würden statistische Ergebnisse in ihrer klinischen Bedeutung meist überschätzt, sodass eine Validierung und Replikation der Ergebnisse unabdingbar sei.
In den beiden Diskussionsrunden interessierten sich die Mitglieder des Ethikrates insbesondere für Fragen der Qualitätssicherung, der Fehleranfälligkeit der Daten sowie für die Kosten der Verfahren. Sie hinterfragten auch die Art und Weise des Umgangs mit überschüssigen Daten und die Handhabung von Aufklärungspflicht und Beratung.

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