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Das erfolgreiche Förderinstrument „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ wird im Jahr 2012 fortgeführt und um einen speziellen Innovationsgutschein für Start-Up-Unternehmen aus dem Hightech-Bereich erweitert. Seit August 2012 sind bei Innovationsgutschein B Hightech, in begründeten Ausnahmefällen, auch Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung antragsberechtigt. Zuvor waren nur junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Gründung antragsberechtigt. Anträge auf den Innovationsgutschein B Hightech können fortlaufend eingereicht werden.
Die Erweiterung um den „Innovationsgutschein B Hightech“ soll vor allem der Frühphasenförderung von Hightech-Unternehmen dienen, um diese schnell an Absatzmärkte und eine Unternehmensfinanzierung heranzuführen.
Gefördert werden sollen mit dem „Innovationsgutschein B Hightech“ Innovationsvorhaben aus Hightech-Branchen mit folgenden vier Schwerpunktthemen:
Die Innovationsgutscheine:
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das, angeregt durch positive Erfahrungen in anderen europäischen Regionen, seit Frühjahr 2008 im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgibt.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung. Bis Anfang August 2011 sind bereits 1870 Anträge auf Innovationsgutscheine eingegangen und 1420 wurden positiv beschieden.

Weitere Informationen:
www.innovationsgutscheine.de
Antragsstellung
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für Unternehmen und Forschungseinrichtungen